Staatsgerichtshof prüft Gesetz zum Wahlrecht
Vor dem Staatsgerichtshof hat heute die mündliche Verhandlung zum Antrag der Bremischen Bürgerschaft auf Klärung der Vereinbarkeit des Gesetzes zur Ausweitung des Wahlrechts mit der Landesverfassung stattgefunden.
Die Bremische Bürgerschaft hatte am 24. Januar 2013 in erster Lesung das Gesetz zur Ausweitung des Wahlrechts beschlossen. Dadurch werden das aktive und passive Wahlrecht für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zur Wahl der Bürgerschaft (Landtag) eingeführt und das aktive und passive Wahlrecht zu den Beiräten über Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger hinaus auf Drittstaatler ausgedehnt. Nach der bisherigen Rechtslage besteht ein Wahlrecht nur für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei den Wahlen zur Bürgerschaft, das sich jedoch ausschließlich auf die Zusammensetzung der Stadtbürgerschafterstreckt, sowie bei den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und zu den Beiräten.
Die Bürgerschaft beabsichtigt, das Gesetz zur Ausweitung des Wahlrechts auch in zweiter Lesung zu beschließen, sofern der Staatsgerichtshof die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Verfassung bejaht. Sie hält das Gesetz für verfassungskonform. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Staatsgerichtshofs zum Ausländerwahlrecht, derentwegen die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Bremischen Verfassung umstritten sei, seien überholt.
Der Staatsgerichtshof will seine Entscheidung in der Sache am 20. März verkünden.